Öhningen liegt am Untersee unmittelbar an der Schweizer Grenze und ist mit seinen etwa 2010 Einwohnern der bevölkerungsreichste Ort der Höri. Das neben dem Rathaus gelegene ehemalige Augustiner-Chorherrenstift ist das Wahrzeichen der Gemeinde.
Herzlich willkommen
Höri hoch drei – das ist Wasser, Wald und Wiese. Eingebettet in eine herrliche Landschaft, geprägt von Menschen, die Kultur geschaffen und Natur erhalten haben. Höri hoch drei ist Öhningen mit den Ortsteilen Schienen und Wangen.
Öffentliche Bekanntmachungen
Die Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13.10.2026 finden Sie im Anhang.
Die Offenlage sowie den Jahresabschluss finden Sie im Anhang.
Aktuelles
Die nächste Sperrmüllabfuhr findet am Freitag, den 13. November 2026 in Öhningen, Schienen und Wangen statt. Bitte stellen Sie den Sperrmüll am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr bereit.
Einzelteile sollten ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 2 m nicht überschreiten. Abgefahren wird nur Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen max. 1 cbm.
BITTE BEACHTEN: Unser Abfuhrunternehmen darf keinen Sperrmüll mitnehmen, welcher auf einem Anhänger bereitgestellt wird!!!
Was wird mitgenommen?
- Sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe nicht in die zugelassenen Restmüllbehälter passen und nicht hauptsächlich aus Holz oder Metall sind.
- Sessel
- Sofa
- Liegen
- Teppiche und Teppichböden
- Bodenbeläge
- Matratzen
- Koffer
- Fahrradteile
- Sperriges Spielzeug aus Kunststoff
- Ski
- Spiegel
- Gartenmöbel aus Kunststoff
Was wird nicht mitgenommen?
- Sperrige Gegenstände aus Holz (auch Pressspan) oder Metall
- Kühlgeräte
- Fernsehgeräte und Computerbildschirme (Deponie)
- Keramik z. B. Waschbecken, Bauabfälle
- Wertstoffe (Kartonagen, leere Eimer, Blecheimer oder Kanister)
- Autoreifen (Deponie)
- Problemstoffe (Ölkanister, Autobatterien o. ä.)
- kleine Restmüllgegenstände lose oder in Säcken
- Bügelbretter aus Metall
Anwohner von Baustellen bitte beachten! Da die Anfahrung durch die Müllfahrzeuge nicht gewährleistet ist, stellen Sie Ihren Müll bitte vor die Baustelle!
Die nächste Altholzsammlung findet am Donnerstag, den 12. November 2026 in Öhningen, Schienen und Wangen statt. Bitte stellen Sie das Altholz am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr bereit.
Einzelteile dürfen ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 2 m nicht überschreiten. Abgefahren wird nur Hausrat aus Holz oder Pressspan in haushaltsüblichen Mengen max. 1cbm.
BITTE BEACHTEN: Unser Abfallunternehmen darf kein Altholz mitnehmen, welches auf einem Anhänger bereitgestellt wird!!
Was wird mitgenommen?
- Gegenstände aus Pressspan (auch mit Kunststoff beschichtet)
- lackiertes Holz nur aus dem Innenbereich
- beschichtetes Holz
- Holz mit Metallbeschlägen, Nägeln oder Klammern
- Schrankteile
- Kommoden
- Tische und Stühle (ohne Polster)
- Bettgestelle
- Regalbretter
- Körbe
- Kisten
Was wird nicht mitgenommen?
- Holz mit Glas (Spiegel-Schranktür mit Fenster) ist Sperrmüll
- Euro-Paletten
- Sperrige Gegenstände, die nicht aus Holz oder Pressspan sind (Sperrmüll bzw. Altmetall)
- Altholz aus Gebäuderenovierungen oder Haushaltsauflösungen muss bei der zuständigen Deponie entsorgt werden.
- Altholz der Kategorie A IV (Altholzverordnung des Landkreises Konstanz) ist von der Abfuhr ausgeschlossen:
- Konstruktionshölzer für tragende Teile
- Holzfachwerk und Dachsparren
- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
- Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
- Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau (imprägniertes Gartenmöbel, Holzläden, Jägerzäune, Pfähle usw.)
- Sortimente aus der Landwirtschaft
- Altholz aus Schadenfällen (Brandholz)
Sämtliches Altholz, das von der Abfuhr ausgeschlossen ist, ist vom Besitzer ausschließlich privatwirtschaftlich zu entsorgen. Mehrere Entsorgungsfirmen im Landkreis sind in der Lage, das von der Abfuhr ausgeschlossene Altholz ordnungsmäßig anzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.
Anwohner von Baustellen bitte beachten!
Da die Anfahrung durch die Müllfahrzeuge nicht gewährleistet ist, stellen Sie Ihren Müll bitte vor die Baustelle!
Ab sofort steht allen Bürgerinnen und Bürgern die neue Öhningen-App kostenlos zum Download zur Verfügung. Mit der App erweitert die Gemeinde ihren digitalen Service und bietet zentrale Informationen sowie wichtige Funktionen jetzt bequem und jederzeit auf dem Smartphone an.
Zentrale Funktionen der neuen Öhningen-App
Die App bündelt vielfältige Angebote der Gemeinde in einer übersichtlichen Oberfläche:
- Neuigkeiten
Aktuelle Meldungen aus Rathaus und Verwaltung. Von neuen Satzungen über Bauprojekte bis hin zu wichtigen Bürgerhinweisen. - Abfallkalender
Übersichtliche Abfuhrtermine für Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe. Optional mit Erinnerung am Vortag. - Mängelmelder
Schäden oder Probleme wie Schlaglöcher, defekte Straßenbeleuchtung oder Verschmutzungen können direkt per Foto und Standortmeldung an die Verwaltung übermittelt werden. - Gemeinde-Guide
Umfangreiches Verzeichnis aller wichtigen Orte in der Gemeinde, z. B. Sehenswürdigkeiten, Mobilitätsangebote, Freizeitmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten u. v. m. - Hinweise und Warnungen
Wichtige Hinweise zu Wetterlagen, Verkehr, Hochwasser, Straßensperrungen oder Baustellen in Echtzeit. - Wetter
Lokale Wetterprognosen und aktuelle Messwerte.
Verfügbarkeit
Die Öhningen-App ist ab sofort im Apple App Store und Google Play Store kostenlos verfügbar.
Direktlink zum Download: appstore.nutzerinfo.de/oehningen/
Wir freuen uns, dass wir mit der Öhningen-App einen modernen und nutzerfreundlichen Service bieten können. Die App soll stetig weiterentwickelt und verbessert werden.
Über den Anbieter
Die App wurde entwickelt von HalloGemeinde, einem führenden Dienstleister für digitale Lösungen im kommunalen Bereich. Weitere Informationen unter:
www.hallogemeinde.de
Im Bereich des nordwestlichen Rebbergs wurde das Auftreten der „Großen Drüsenameise“ (Tapinoma magnum) festgestellt. Diese invasive Art stammt ursprünglich aus dem Mittelmeerraum, wird häufig über importierte Pflanzen eingeschleppt, und bildet sog. Superkolonien welche sich über große Gebiete ausbreiten können. Die „Große Drüsenameise“ verursacht durch den Nestbau Schäden an Infrastrukturen und Bauwerken und beeinträchtigt die Lebensqualität (auch durch Verschmutzungen) nicht unerheblich.
Während die Gemeinde Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Infrastruktur ergreift, obliegen Maßnahmen gegen die „Große Drüsenameise“ auf Privatgrundstücken den jeweiligen Grundstückeigentümern.
Offenbar haben Bekämpfungsmaßnahmen mit Heißdampf und Heißwasser in anderen Fällen recht gute Erfolge erbracht. Ggf. können hinzugezogene Schädlingsbekämpfer weitere Möglichkeiten darlegen. Aufgrund der großflächigen Ausdehnung von Superkolonien könnte ein gemeinsamer Ansatz der Grundstückseigentümer sinnvoll sein.
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