Wahlen
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Öffentliche Bekanntmachungen
Änderung der Betriebs-, Miet- und Entgeltordnung für den Badeplatz Öhningen und den Campingplatz in Wangen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Hinblick auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Öhningen"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Hinblick auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Öhningen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Öhningen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.03.2023 den Vorentwurf für die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Öhningen“ im Ortsteil Schienen gebilligt und beschlossen, den Entwurf im Zeitraum vom
11.04.2023 – 12.05.2023
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen. Offengelegt wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung (dies umfasst auch den Umweltbericht). Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Öhningen“ befindet sich westlich des Ortsteils Schienen.
Die genannten Unterlagen liegen im Rathaus Öhningen, Zimmer 03, Klosterplatz 1, 78337 Öhningen während der üblichen Dienststunden (Mo. – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr sowie Do. 14:00 – 18.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht aus.
Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Anregungen vorgetragen und Stellungnahmen abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen, welche nicht bis zum 12.05.2023 abgegeben werden, können im Hinblick auf die Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen des Verfahrens nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Träger öffentlicher Belange werden im selben Zeitraum beteiligt und gebeten, ihre Stellungnahmen abzugeben.
Öhningen, den 31.03.2023
Schmid, Bürgermeister
Hier geht es zum Bebauungsplan.
Den Übersichtslageplan sehen Sie hier. Dieser dient nur der Orientierung und ist kein Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.
Bekanntmachung der Widmung einer Straße
Die Bekanntmachung der Widmung und die Flurkarte zur Widmung sehen Sie hier.
Bekanntmachung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Breitlen 1" in Öhningen
Die Bekanntmachung sehen Sie hier.
Aktuelles
Protokoll der Einwohnerversammlung am 15.03.2023 zur Änderung des Bebauungsplans "Bruderhof" in Schienen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Hinblick auf die 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes "Höri"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Hinblick auf die 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes „Höri“
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Höri“ hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.03.2023 den Vorentwurf für die 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes „Höri“ gebilligt und beschlossen, den Entwurf in die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange“ einzubringen. Die Frühzeitige Beteiligung wird im Zeitraum vom
11.04.2023 – 12.05.2023
stattfinden. Hierzu werden die maßgeblichen Unterlagen gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich ausgelegt. Offengelegt wird der Entwurf für die 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes „Höri“ (einschließlich Umweltsteckbrief).
Die genannten Unterlagen liegt währen der genannten frist in allen drei Rathäusern (Gaienhofen, Moos, Öhningen) zu jedermanns Einsdicht aus. Dies sind:
Gaienhofen:
Im Rathaus Gaienhofen, Auf der Breite 1, 78343 Gaienhofen im Foyer (Empfangstheke EG) während der üblichen Öffnungszeiten (Montag-Freitag 08.00 – 12.00 Uhr sowie Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Moos:
Im Rathaus der Gemeinde Moos, Bohlinger Straße 18, 78345 Moos, EG im Flur vor Zimmer Nr. 2 von Montag bis Freitag während der üblichen Öffnungszeiten (Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:30 Uhr).
Öhningen:
Im Rathaus Öhningen, Zimmer 03, Klosterplatz 1, 78337 Öhningen während der üblichen Dienststunden (Montag– Freitag 08.00 – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 14:00 – 18.30 Uhr) zu
Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes „Höri“ Anregungen vorgetragen und Stellungnahmen abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen, welche nicht bis zum 12.05.2023 abgegeben werden, können im Hinblick auf die Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen des Verfahrens nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Träger öffentlicher Belange werden im selben Zeitraum beteiligt und gebeten, ihre Stellungnahmen abzugeben.
Gaienhofen, den 31.03.2023
Schmid, Verbandsvorsitzender
Den Übersichtslageplan sehen Sie hier.
Jugendschöffenwahl
Vermessungstechnische Befliegung L192 Öhningen-Wangen
Die Ankündigung über die vermessungstechnische Befliegung der L192 Öhningen-Wangen sehen Sie hier.
Bürgerbüro
Müllkalender 2023
Hauptamt
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Grundbuchamt
Grundbucheinsichtsstelle in Öhningen
Für die Bearbeitung von Grundbuchangelegenheiten für die Gemarkungen Öhningen, Schienen und Wangen ist das
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
-Grundbuchamt-
Carlo-Schmid-Str. 7/9
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721-6811-0
Fax: 07721-681-490
poststelle(at)gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
zuständig.
Grundbuchauszüge können dort online beantragt werden:
Natürliche Personen:
https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Grundbuch/Antrag+Grundbuchamt+Villingen-Schwenningen
Juristische Personen und Personengesellschaften:
In der Gemeinde Öhningen gibt es eine Grundbucheinsichtsstelle.
Auch hier können Sie einen Grundbuchauszug für Öhningen, Schienen oder Wangen beantragen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an Frau Leibing per Mail an hauptamt@oehningen.de oder per Telefon 07735/819-11
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, sowie Donnerstag nachmittags von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Bei persönlicher Vorsprache bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!
Sollten Sie nicht selbst Eigentümer sein, so sind entsprechende Vollmachten für die Ausstellung eines Grundbuchauszuges erforderlich.
In der Grundbucheinsichtsstelle können nur einfache Auskünfte erteilt werden. Zu bereits vorliegenden Anträgen beim Grundbuchamt oder Akteneinsicht können wir leider nicht weiterhelfen. Hierzu müssten Sie sich direkt an das Amtsgericht Villingen-Schwenningen -Grundbuchamt- wenden.
Bauverwaltung
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Kunst und Kultur
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Tourismus
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Öffnungszeiten Tourist-Information
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