Gemeinde Öhningen
 

Dienstleistung

Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.

Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

keine

  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung
  • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
    (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

keine

-

  • 14.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen


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Info


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Fr. 26.04.24

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Öffnungszeiten
vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 18.30 Uhr
Rathaus Öhningen
Gemeindeverwaltung
Klosterplatz 1, 78337 Öhningen
Telefon: 07735/819-0
Telefax: 07735/819-30
gemeindeverwaltung(at)oehningen.de