Gemeinde Öhningen
 

Dienstleistung

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Ihr Name hat sich geändert.

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.

Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

keine

keine

keine

keine

keiner

keine

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen


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Tourismus

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Info


Öhningen
Do. 13.02.25

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Öffnungszeiten
vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 18.30 Uhr
Rathaus Öhningen
Gemeindeverwaltung
Klosterplatz 1, 78337 Öhningen
Telefon: 07735/819-0
Telefax: 07735/819-30
gemeindeverwaltung(at)oehningen.de