Gemeinde Öhningen
 

Dienstleistung

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 07.01.2022 freigegeben.


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Info


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Do. 13.02.25

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Öffnungszeiten
vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 18.30 Uhr
Rathaus Öhningen
Gemeindeverwaltung
Klosterplatz 1, 78337 Öhningen
Telefon: 07735/819-0
Telefax: 07735/819-30
gemeindeverwaltung(at)oehningen.de