Öhningen liegt am Untersee unmittelbar an der Schweizer Grenze und ist mit seinen etwa 2010 Einwohnern der bevölkerungsreichste Ort der Höri. Das neben dem Rathaus gelegene ehemalige Augustiner-Chorherrenstift ist das Wahrzeichen der Gemeinde.
Herzlich willkommen
Höri hoch drei – das ist Wasser, Wald und Wiese. Eingebettet in eine herrliche Landschaft, geprägt von Menschen, die Kultur geschaffen und Natur erhalten haben. Höri hoch drei ist Öhningen mit den Ortsteilen Schienen und Wangen.
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Vorentwurft Bebauungsplan ‚‚Ortskern - Nord"
Bebauungsplan der Innenenentwicklung gem. §13a Baugesetzbuch-BauGB ‚‚Ortskern - Nord" HIER:
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes"
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens"Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes". Bitte klicken Sie hier:
Aktuelles
Das Standesamt ist vom 05.11.2024 bis einschließlich 08.11.2024 geschlossen!
Vom 05.11.2024 bis 08.11.2024 bleibt das Standesamt geschlossen! In dringenden Angelegenheiten -Sterbefälle- wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Gemeinde Gaienhofen.
Frau Doris Weber, Tel.. 07735/9999114 oder per E-Mail an: doris.weber@gaienhofen.de
Wir bitten um Verständnis.
Problemmüllsammlung Donnerstag, den 07. November 2024
Das mobile Problemmüllfahrzeug steht am
Donnerstag, den 07. November 2024
an folgender Sammelstelle:
Schienen Feuerwehrhaus 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Öhningen Sportplatz 12.45 Uhr - 14.15 Uhr
Wangen Höristrandhalle 14.30 Uhr - 16.30 Uhr
(Parkplatz Fahrtrichtung Öhningen)
Alle Problemstoffe aus Haushalten werden in haushaltsüblichen Mengen angenommen.
Nachstehend das Problemmüll-ABC:
A
Abbeizmittel, Abflussreiniger, Ablauge, Akkus, Alkalimangan-Batterien, Allzweckreiniger, Altöl in Gebinden bis max. 10 l, Ammoniak, Antibeschlagmittel, Autobatterien, Autowasch- und Pflegemittel, Ätznatron
B
Backofenreiniger, Batterien, Bleichmittel, Blondiercremes, Bremsflüssigkeit, Benzol, Benzin
C
Chrompflegemittel, Chlorungsmittel (Chlorkalk)
D
Desinfektionsmittel, Diesel, Dispersionsfarben (nicht ausgehärtet)
E
Entkaltkungsmittel, Entroster, Entwickler, Entfroster, Essigsäure, Energiesparlampen
F
Farben (nicht ausgehärtet), Fensterputzmittel, Fotochemikalien, Fixierer, Fleckenentferner, Formaldehyd(Formalin) Frostschutzmittel, Fußbodenreiniger
G
Grillreiniger
H
Holzschutzmittel, Harze, Herdputzmittel
I
Imprägnierungsmittel, Insektenvernichtungsmittel
K
Kalkentferner, Kalkreiniger, Korrekturflüssigkeit, Klebestoffe, Knopfzellen, Kosmetika
L
Lacke (nicht gehärtet), Laugen, Lederpflegemittel, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel
M
Medikamente, Metallputzmittel, Möbelpflegemittel, Mottenschutzmittel, Methanol
N
Nickel-Cadmium-Batterien, Nitroverdünnung, Natronlauge
O
Ölfilter, ölverunreinigte Lumpen
P
Pflanzenschutzmittel, Petroleum, Pinselreiniger, Putzmittel, PU-Schaumdosen
Q
Quecksilberbatterien (Knopfzellen und Rundzellen), Quecksilberthermometer, Quecksilberschalterrelais
R
Raumsprays, Reinigungsmittel, Rohrreiniger, Rostschutzmittel, Rostumwandler
S
Säuren, Salmiak, Sanitärreiniger, Spiritus, Salzsäure, Soda, Spülmaschinenmittel, Schädlingsbekämpungsmittel, Schimmeltötungsmittel,, Silberoxidknopfzellen, Silberputzmittel, Silbertauschbäder, Spraydosen, Spritzmittel
T
Teppichreiniger, Terpentin, Teerentferner, Tapetenkleister
U
Unterbodenschutz, Unkrautvernichter
V
Verdünnung
W
Waschbenzin, Wasserstoffsuperoxid, WC-Reiniger, Wachse
Z
Zink-Kohle-Batterien, Zink-Luft-Knopfzellen
Altholzabfuhr am Mittwoch, den 20. November 2024
Die nächste Altholzsammlung findet am Mittwoch, den 20. November 2024 in Öhningen, Schienen und Wangen statt. Bitte stellen Sie das Altholz am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr bereit.
Einzelteile dürfen ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 2 m nicht überschreiten. Abgefahren wird nur Hausrat aus Holz oder Pressspan in haushaltsüblichen Mengen max. 1 cbm.
BITTE BEACHTEN: Unser Abfuhrunternehmen darf kein Holz mitnehmen, welches auf Anhängern bereitgestellt wird!!!
Was wird mitgenommen?
- Gegenstände aus Pressspan (auch mit Kunststoff beschichtet)
- lackiertes Holz nur aus dem Innenbereich
- beschichtetes Holz
- Holz mit Metallbeschlägen, Nägeln oder Klammern
- Schrankteile
- Kommoden
- Tische und Stühle (ohne Polster)
- Bettgestelle
- Regalbretter
- Körbe
- Kisten
Was wird nicht mitgenommen?
- Holz mit Glas (Spiegel-Schranktür mit Fenster) ist Sperrmüll
- Euro-Paletten
- Sperrige Gegenstände, die nicht aus Holz oder Pressspan sind (Sperrmüll bzw. Altmetall)
- Altholz aus Gebäuderenovierungen oder Haushaltsauflösungen muss bei der zuständigen Deponie entsorgt werden.
- Altholz der Kategorie A IV (Altholzverordnung des Landkreises Konstanz) ist von der Abfuhr ausgeschlossen:
- Konstruktionshölzer für tragende Teile
- Holzfachwerk und Dachsparren
- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
- Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
- Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau (imprägniertes Gartenmöbel, Holzläden, Jägerzäune, Pfähle usw.)
- Sortimente aus der Landwirtschaft
- Altholz aus Schadenfällen (Brandholz)
Sämtliches Altholz, das von der Abfuhr ausgeschlossen ist, ist vom Besitzer ausschließlich privatwirtschaftlich zu entsorgen. Mehrere Entsorgungsfirmen im Landkreis sind in der Lage, das von der Abfuhr ausgeschlossene Altholz ordnungsmäßig anzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.
BITTE BEACHTEN:
Anwohner von Baustellen bitte beachten!
Da die Anfahrung durch die Müllfahrzeuge nicht gewährleistet ist, stellen Sie Ihren Müll bitte vor die Baustelle!
Sperrmüllabfuhr am Donnerstag, den 21. November 2024
Die nächste Sperrmüllabfuhr findet am Donnerstag, den 21. November 2024 in Öhningen, Schienen und Wangen statt. Bitte stellen Sie den Sperrmüll am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr bereit.
Einzelteile sollten ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 2 m nicht überschreiten. Abgefahren wird nur Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen max. 1 cbm.
BITTE BEACHTEN: Unser Abfuhrunternehmen darf kein Sperrmüll mitnehmen, welcher auf einem Anhänger bereitgestellt wird!!!
Was wird mitgenommen?
- Sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe nicht in die zugelassenen Restmüllbehälter passen und nicht hauptsächlich aus Holz oder Metall sind.
- Sessel
- Sofa
- Teppiche und Teppichböden
- Bodenbeläge
- Matratzen
- Koffer
- Sperriges Spielzeug aus Kunststoff
- Ski
- Spiegel
- Gartenmöbel aus Kunststoff
Was wird nicht mitgenommen?
- Sperrige Gegenstände aus Holz (auch Pressspan) oder Metall
- Kühlgeräte
- Fernsehgeräte und Computerbildschirme (Deponie)
- Keramik z. B. Waschbecken, Bauabfälle
- Wertstoffe (Kartonagen, leere Eimer, Blecheimer oder Kanister)
- Autoreifen (Deponie)
- Problemstoffe (Ölkanister, Autobatterien o. ä.)
- kleine Restmüllgegenstände lose oder in Säcken
- Bügelbretter aus Metall
Anwohner von Baustellen bitte beachten:
Da die Anfahrung durch die Müllfahrzeuge nicht gewährleistet ist, stellen Sie Ihren Müll bitte vor die Baustelle!
Schutzchlorung des Trinkwassers in Öhningen und Kattenhorn
Öhninger Trinkwasser wird vorsorglich gechlort
Aufgrund technischer Probleme wird im Ortsteil Öhningen wie auch in Kattenhorn im Bereich „Im Friessen“ eine präventive Schutzchlorung eingeleitet. Die Qualität des Öhninger Trinkwassers wird nicht durch das Chlor beeinträchtigt. Die Schutzchlorung ist für den Mensch wie auch für Tiere ungefährlich, dennoch können empfindliche Personen die Chlor-Zugabe wahrnehmen.
Für Rückfragen steht die Wasserversorgung unter 01712614588 zu Verfügung.
Hecken und Sträucher wachsen in Gehwege und Straßen!
Hecken und Sträucher wachsen in Gehwege und Straßen!
Wir möchten alle Grundstücksbesitzer, auf Ihre Beseitigungspflicht von aus ihren Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Ästen von Bäumen, Hecken und Sträuchern hinweisen. Die Pflicht ergibt sich aus den §§ 16 Abs. 1 und Abs. 2 des Straßengesetzes.
Sträucher, Hecken, Bäume und sonstige Anpflanzungen sind entsprechen nachfolgenden Maßangaben zurückzuschneiden:
- an Straßen dürfen bis zu einer Höhe von 4,0 m Äste nicht in die Fahrbahn ragen. Über der gesamten Fahrbahnbreite muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. Der Übergang von 4,0 m Höhe auf 4,50 m ist in schräger Richtung eines 0,50 m breiten Geländestreifens herzustellen
- an Radwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,50 m Äste und Zweige nicht hereinragen
- an Fußwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,30 m Äste und Zweige nicht hineinragen
- an Straßeneinmündungen und –kreuzungen und im Bereich von Parkplätzen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so nieder gehalten werden (höchsten 0,80 m), dass eine ausreichende Übersicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist
- an Parkplätzen dürfen durch Äste und Zweige keine Verkleinerungen der Parkfläche entstehen
- Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt bzw. wegen des üppigen Wuchses verdreht werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass das Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden kann.
Das Zurückschneiden von Sträuchern und Bäumen ist ganz besonders dort notwendig, wo durch den Überhang die Übersichtlichkeit (in Kurven) und/oder die Nutzbarkeit der Straße (durch weitere Verengung) eingeschränkt wird. Hier können im Falle eines Schadens auf den Grundstückseigentümer/-besitzer durchaus Regressansprüche zurückfallen.
Gleiches gilt auch für die Freihaltung von Gehwegen, wenn Fußgänger gar gezwungen werden, auf die Fahrbahn auszuweichen.
Und schneiden Sie die Sträucher und Äste doch bitte so zurück, dass diese nicht beim nächsten Regen oder nach kurzer Zeit schon wieder den Verkehrsraum einengen oder über den Gehweg hängen.
Straßenleuchten und Hydranten freihalten
Der vorstehende Inhalt gilt analog auch für Straßenlampen. Auch diese müssen erforderlichenfalls so freigeschnitten werden, dass sie ihren Zweck, Straße und Gehweg zu beleuchten, auch erfüllen können. Ebenfalls müssen Hydranten zu jederzeit frei zugänglich sein.
Hinweis: Bei Personen- oder Sachschaden kann der Grundstückseigentümer schadensersatzplichtig werden!
Gemeindeverwaltung Öhningen
Projekt "Gelbes Band"
Eine größere Anzahl von Streuobstbäumen wird aus verschiedensten Gründen nicht abgeerntet. Hierzu kann es aus Altersgründen, aus Zeitknappheit oder anderen Gründen kommen. Um zu vermeiden, dass hierdurch Jahr für Jahr große Mengen an Obst verrotten, unterstützt die Gemeinde Öhningen, analog wie auch die Gemeinde Moos, die Aktion "Gelbes Band".
Bewirtschafter von Streuobstwiesen und Streuobstbäumen, denen die eigene Ernte der Früchte nicht möglich ist, können den jeweiligen Baum mit einem "Gelben Band" markieren und erklären damit den Ertrag des Baumes zum Allgemeingut. Damit erkennen andere Personen, welche Bäume sie ohne Rücksprache mit dem Eigentümer selbst ernten dürfen. Hierdurch wird vermieden, dass unnötig viel Obst ungenutzt verdirbt.
Die "Gelben Bänder" aus Baumwolle (nur gültig mit dem "Gemeinde Öhningen"-Aufdruck) können ab sofort im
- Rathaus Öhningen
- Rathaus Wangen
- Lädele Schienen
für die entsprechende Zahl von Obstbäumen abgeholt werden.
Ihre Gemeindeverwaltung
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