Gemeinde Öhningen
 

Herzlich willkommen

Höri hoch drei – das ist Wasser, Wald und Wiese. Eingebettet in eine herrliche Landschaft, geprägt von Menschen, die Kultur geschaffen und Natur erhalten haben. Höri hoch drei ist Öhningen mit den Ortsteilen Schienen und Wangen. 

Wahlen

Briefwahlunterlagen beantragen (auch online) Bundestagswahl am 23.02.2025

Die schnellste und bequemste Möglichkeit ist, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Diese wird allerdings erst nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen möglich sein.

Haben Sie bereits Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten, scannen Sie einfach den QR-Code auf der Rückseite ein. Sie gelangen so direkt zu Ihrer personalisierten Antragsstellung.
Die Online-Beantragung ist bis Sonntag, 16. Februar 2025 um 12:00 Uhr freigeschaltet. Danach können Briefwahlanträge an die E-Mail-Adresse buergerbuero@oehningen.de gerichtet oder persönlich gestellt werden. Bitte beachten Sie bei der Beantragung die regulären Postlaufzeiten für den Versand der Unterlagen an Sie und die Rücksendung an das Wahlamt.
Wir empfehlen Ihnen daher nach Möglichkeit den Einwurf der Wahlbriefe in die Briefkästen beim Rathaus Öhningen oder den Ortsverwaltungen.

 

Nutzen Sie diese einfache Möglichkeit, um bequem per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Unter folgendem Link können Sie Ihren Wahlschein direkt online beantragen:

 

Bitte klicken Sie hier: Briefwahl

 

Die Beantragung per E-Mail an: buergerbuero(at)oehningen.de ist ebenfalls zulässig. Ihr Antrag muss zwingend folgende Angaben beinhalten:

-Familiennamen
-Vornamen
-Geburtsdatum
-Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
(-Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, geben Sie auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, an.)
-Bitte geben Sie für eventuelle Nachfragen Ihre Telefonnummer an. Dies ermöglicht eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrages. Bitte beachten Sie, dass es bei unvollständigen Anträgen zu Verzögerungen kommen kann.

Sie können den Antrag auch postalisch einreichen
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt zurückgesendet werden muss. Sie können die Antragsunterlagen auch direkt in einen der amtlichen Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden oder Ortsverwaltungen einwerfen. Bitte beachten Sie dabei, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können. Die Angabe Ihres Geburtsdatums sowie Ihre Unterschrift sind für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags unbedingt erforderlich.

In dringenden Wahlangelegenheiten erreichen Sie das Wahlamt der Gemeinde Öhningen

außerhalb der Sprechzeiten am

 

Freitag, 21.02.2025 von 14:00 – 15:00 Uhr im Rathaus Öhningen -Bürgerbüro- Zimmer 1

 

sowie am

 

Samstag, 22.02.2025 von 11:00 – 12:00 Uhr

telefonisch unter der Tel. Nr. 015209718788

 

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Sie am Sonntag, 23.02.2025 bis 15:00 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen unter Tel. 07735 81923 beantragen.

Ihre Gemeindeverwaltung

 

 

 

 

Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

  • Versand der Wahlbenachrichtigungen: voraussichtlich ab 16.01.2025
  • Versand der Briefwahlunterlagen:
    Die Briefwahlunterlagen werden so schnell wie möglich versandt. Bitte beachten Sie, dass der Versand durch gesetzliche Regelungen beeinflusst wird, welche die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung wahren. Aufgrund dessen können die Stimmzettel nicht vor dem 30.01.2025 gedruckt werden.
  • Daher können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich nicht vor dem 07.02.2025 versendet werden.
  • Knappe Fristen:
    Aufgrund der vorgezogenen Wahl, gelten kürzere Fristen als sonst. Wir empfehlen Ihnen, nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen. Insbesondere bei der Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen ist es wichtig, die Fristen einzuhalten, damit Ihre Stimme rechtzeitig ankommt. Sollten Sie sich ab dem 7. Februar 2025 nicht mehr an Ihrer Hauptadresse aufhalten, geben Sie bitte bei der Beantragung der Briefwahl eine alternative Zustelladresse an, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Verzögerungen und gesetzliche Hintergründe:
    Etwaige spätere Versandzeiten der Unterlagen sind nicht durch Verzögerungen in den Gemeindeverwaltungen bedingt, sondern gesetzlich geregelt. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Ihnen die Briefwahl so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Bei weiteren Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07735 819-21 oder 819-22

E-Mail: buergerbuero(at)oehningen.de

Grundsteuer 2025

Übersicht Grundsteuer 2025 der Gemeinde Öhningen

Der Gemeindeverwaltungsverband informiert über die Grundsteuerreform und die Auswirkungen auf die Grundsteuer der Gemeinde Öhningen.

Eine allgemeine Übersicht finden Sie hier.

Einen Hinweis zur Grundsteuerreform finden Sie hier.

Die Beilage zu den Grundsteuerbescheiden 2025 finden Sie hier.

Zur Grundsteuerstatzung gelangen Sie hier.

Den Gemeinderatsbeschluss mit Niederschriftsauszug steht Ihnen hier sowie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Öhningen bereit.

 

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung zur Wahl des 21. Bundestages

Zur Bekanntmachung gelangen sie hier.

 

In dringenden Wahlangelegenheiten erreichen Sie das Wahlamt der Gemeinde Öhningen

außerhalb der Sprechzeiten am

 

Freitag, 21.02.2025 von 14:00 – 15:00 Uhr

 

sowie am

 

Samstag, 22.02.2025 von 11:00 – 12:00 Uhr

unter der Tel. Nr. 015209718788

 

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Sie am Sonntag, 23.02.2025 bis 15:00 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen unter Tel. 07735 81923 beantragen.

Gemeinde Öhningen

Änderungssatzung der Verbandssatzung des GVV Höri

Zur Bekanntmachung gelangen Sie hier.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Zur Bekanntmachung gelangen sie HIER.

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes"

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens"Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes". Bitte klicken Sie hier:


Aktuelles

Wasser wird am Dienstag, 18.02.2025 in Wangen/Binderwies abgestellt!

Wegen dringender Montagearbeiten an der Hauptwasserleitung muss das Wasser am

Dienstag, den 18.02.2025 von 8.00 Uhr bis ca. 11.30 in der gesamten Straße Binderwies Wangen 

abgestellt werden.

Früheres Wiedereinschalten der Wasserversorgung ist möglich.

Wir bitten Sie, Ihre Wasserverbrauchsgeräte wie Boiler, Spül- und Waschmaschine abzustellen.

Durch die Unterbrechung der Wasserversorgung im genannten Bereich kann es - trotz sorgfältiger Spülung der Hauptleitung - nachfolgend zu kurzzetiger, vorübergehender Eintrübung des Trinkwassers kommen. Dies ist gesundheitlich unbedenklich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wasserversorgung unter: Tel. 0171-2614588.

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

 

Fundsachen

Das Fundbüro der Gemeinde Öhningen (Tel. 07735 819-20) verwahrt noch eine große Anzahl Fundsachen, die hier abgegeben wurden und bisher weder an den rechtmäßigen Eigentümer noch an den Finder ausgehändigt werden konnten.

Für die im ersten Halbjahr (bis zum 30.06.) 2024 aufgefundenen Gegenstände (Schlüssel, Fahrräder, Brillen, Schmuck- oder Kleidungsstücke) ist die uns obliegende Aufbewahrungsfrist abgelaufen.
Wir dürfen Sie heute zur Anmeldung evtl. Eigentumsrechte aufrufen.

Fundsachen bis zum 30.06.2024, die bis spätestens 28. Februar 2025 nicht bei uns abgeholt werden, spenden wir für einen guten Zweck.

Gemeindeverwaltung Öhningen

Parkverbotszone im Öhninger Dorfkern

Die Gemeindeverwaltung informiert darüber, dass ab dem 01.03.2025 ein generelles Parkverbot im Öhninger Dorfkern besteht. Innerhalb der markierten Parkverbotszone ist das Halten und Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht gestattet und wird geahndet. Für Einwohner und Besucher steht der Parkplatz im Bereich der ehemaligen Metzgerei zur Verfügung. Es wird darum gebeten die dort ausgeschilderten Parkhinweise zu beachten und die Einfahrt zum Parkplatz freizuhalten.

Ihre Gemeindeverwaltung Öhningen

Baustart für das Haus der Vereine in Öhningen mit dem 1. Spatenstich

Am Freitag, den 31.01.2025 begann der Neubau des Hauses der Vereine mit dem 1. Spatenstich. In Anwesenheit von ca. 80 Bürgerinnen und Bürgern konnte Bürgermeister Andreas Schmid zusammen mit den Planern und Vereinsvertretern die Maßnahme beginnen. Der Neubau  soll 2 bisherige Gebäude, welche in die Jahre gekommen waren, ersetzen und den betroffenen Vereinen eine neue Heimstätte geben.

Die Gemeinde und die beteiligten Vereine erhoffen sich einen reibungsarmen Bauablauf und freuen sich darauf, wenn das Vorhaben in etwa 1,5 Jahren abgeschlossen sein wird.

Am 03.02.2025 hat nunmehr die Erdbaufirma mit den Arbeiten plangemäß begonnen. Wir weisen nochmals darauf hin, dass während der Baumaßnahme ein Durchgang zwischen Sportplatz und Schulgebäude nicht möglich ist.

Ihre Gemeindeverwaltung

Anhänge:

Briefwahlunterlagen beantragen (auch online) Bundestagswahl am 23.02.2025

Die schnellste und bequemste Möglichkeit ist, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Diese wird allerdings erst nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen möglich sein.

Haben Sie bereits Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten, scannen Sie einfach den QR-Code auf der Rückseite ein. Sie gelangen so direkt zu Ihrer personalisierten Antragsstellung.
Die Online-Beantragung ist bis Sonntag, 16. Februar 2025 um 12:00 Uhr freigeschaltet. Danach können Briefwahlanträge an die E-Mail-Adresse buergerbuero@oehningen.de gerichtet oder persönlich gestellt werden. Bitte beachten Sie bei der Beantragung die regulären Postlaufzeiten für den Versand der Unterlagen an Sie und die Rücksendung an das Wahlamt.
Wir empfehlen Ihnen daher nach Möglichkeit den Einwurf der Wahlbriefe in die Briefkästen beim Rathaus Öhningen oder den Ortsverwaltungen.

 

Nutzen Sie diese einfache Möglichkeit, um bequem per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Unter folgendem Link können Sie Ihren Wahlschein direkt online beantragen:

 

Bitte klicken Sie hier: Briefwahl

 

Die Beantragung per E-Mail an: buergerbuero(at)oehningen.de ist ebenfalls zulässig. Ihr Antrag muss zwingend folgende Angaben beinhalten:

-Familiennamen
-Vornamen
-Geburtsdatum
-Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
(-Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, geben Sie auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, an.)
-Bitte geben Sie für eventuelle Nachfragen Ihre Telefonnummer an. Dies ermöglicht eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrages. Bitte beachten Sie, dass es bei unvollständigen Anträgen zu Verzögerungen kommen kann.

Sie können den Antrag auch postalisch einreichen
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt zurückgesendet werden muss. Sie können die Antragsunterlagen auch direkt in einen der amtlichen Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden oder Ortsverwaltungen einwerfen. Bitte beachten Sie dabei, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können. Die Angabe Ihres Geburtsdatums sowie Ihre Unterschrift sind für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags unbedingt erforderlich.

In dringenden Wahlangelegenheiten erreichen Sie das Wahlamt der Gemeinde Öhningen

außerhalb der Sprechzeiten am

 

Freitag, 21.02.2025 von 14:00 – 15:00 Uhr im Rathaus Öhningen -Bürgerbüro- Zimmer 1

 

sowie am

 

Samstag, 22.02.2025 von 11:00 – 12:00 Uhr

telefonisch unter der Tel. Nr. 015209718788

 

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Sie am Sonntag, 23.02.2025 bis 15:00 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen unter Tel. 07735 81923 beantragen.

Ihre Gemeindeverwaltung

 

 

 

 

Abfallkalender 2025

Ausstellung / Verlängerung der Sportfischerkarten 2025

Nähere Infos zur Austellung und Verlängerung der Sportfischerjahreskarten bitte hier abholen.

Karte Fischerei Untersee und Rhein

Fischereirechte im Untersee und Seerhein

Räum- und Streupflicht

Standesamt Öhningen nach Gaienhofen verlegt!

Die Gemeinden Moos, Gaienhofen und Öhningen haben seit dem 01.01.2025 die drei Standesämter zusammengelegt.

Daher ist das Standesamt Höri für alle drei Höri-Gemeinden beim Gemeinde-Verwaltungsverband Höri, Im Kohlgarten 1, 78343 Gaienhofen zu finden.

https://www.gaienhofen.de/de/rathaus/gvv-hoeri

Sie erreichen die Standesbeamtinnen Frau Weber und Frau Häusler wie folgt:

Frau Weber

Tel.: 07735 / 818-64
standesamt(at)gvv-hoeri.de

Frau Häusler

Tel.: 07735 / 818-65
standesamt(at)gvv-hoeri.de

Schutzchlorung des Trinkwassers in Öhningen und Kattenhorn

Öhninger Trinkwasser wird vorsorglich gechlort

Aufgrund technischer Probleme wird im Ortsteil Öhningen wie auch in Kattenhorn im Bereich „Im Friessen“ eine präventive Schutzchlorung eingeleitet. Die Qualität des Öhninger Trinkwassers wird nicht durch das Chlor beeinträchtigt. Die Schutzchlorung  ist für den Mensch wie auch für Tiere ungefährlich, dennoch können empfindliche Personen die Chlor-Zugabe wahrnehmen.

Für Rückfragen steht die Wasserversorgung unter 01712614588 zu Verfügung.

 

Ihr Personalausweis - Informationen zur Onlinefunktion

Ihr Personalausweis einfach sicher digital

Rechtzeitig schauen ob Ihr Personalausweis/Reisepass noch gültig ist!

Klingenbachschlucht noch länger gesperrt!

Wir bitten um Beachtung!

Die Klingenbachschlucht bei Öhningen wird länger als geplant gesperrt bleiben. 

Rund 500 von einem Pilz befallene Eschen, müssen gefällt werden. 

Stand: Januar 2025

 


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Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 18.30 Uhr
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Klosterplatz 1, 78337 Öhningen
Telefon: 07735/819-0
Telefax: 07735/819-30
gemeindeverwaltung(at)oehningen.de