Öhningen liegt am Untersee unmittelbar an der Schweizer Grenze und ist mit seinen etwa 2010 Einwohnern der bevölkerungsreichste Ort der Höri. Das neben dem Rathaus gelegene ehemalige Augustiner-Chorherrenstift ist das Wahrzeichen der Gemeinde.
Herzlich willkommen
Höri hoch drei – das ist Wasser, Wald und Wiese. Eingebettet in eine herrliche Landschaft, geprägt von Menschen, die Kultur geschaffen und Natur erhalten haben. Höri hoch drei ist Öhningen mit den Ortsteilen Schienen und Wangen.
Wahlen
Derzeit keine Einträge
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Bruderhof" in Öhningen-Schienen
Gemeinde Öhningen Landkreis Konstanz
Bekanntmachung der 2. Änderung (mit Teilaufhebung) des Bebauungsplanes „Bruderhof“- in Öhningen-Schienen nach § 10 BauGB i. V. m. § 4 GemO im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Öhningen, Landkreis Konstanz, hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 26.09.2023 den Bebauungsplan „Bruderhof-2. Änderung“ auf Gemarkung Schienen als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Plan (verkleinert, nicht maßstäblich).
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während der Öffnungszeiten beim Bürgermeisteramt Öhningen, Bauverwaltung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Satzungsbeschluss bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung wird der bisher geltende Bebauungsplan, in dem in nachfolgendem Plan durch Streichung der Plangrenzen bezeichneten, nordöstlichen Teilbereich, aufgehoben. Im restlichen Teilbereich tritt mit dieser Bekanntmachung die 2. Änderung des Bebauungsplans “Bruderhof“ in Öhningen-Schienen in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, sowie eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntgabe, schriftlich gegenüber der Gemeinde Öhningen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 GemO BW Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1 GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie die Fälligkeiten und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Nach § 44 Abs. 3 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die im vorgenannten Absatz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Öhningen, den 29. September 2023
Schmid, Bürgermeister
Aktuelles
Hofergärtle/Alte Wangener Straße - Vorgesehener Beginn der Bauarbeiten
Der Gemeinderat hat die Arbeiten für den Wasserleitungsbau und den Straßenbau in den o.g. Straßen am 12.09.2023 vergeben. Nach Abstimmung mit Planer und Unternehmer teilen wir mit, dass die Arbeiten mit dem Leitungsbau am 23.10.2023 von Osten herbeginnen werden. Die Leitungsbauarbeiten im Bereich der Bebauung sollen bis Weihnachten abgeschlossen sein. Die Straßenbauarbeiten werden dann zu Anfang des kommenden Jahres begonnen. Die Firma, welche mit den Tiefbauarbeiten für die Leitung betraut ist, wird sich bemühen, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
Der Gemeinderat hat am 12.09.2023 auch beschlossen, Leerrohre für eine Glasfaseranbindung vorverlegen zu wollen. Die betreffenden Eigentümer erhalten hierzu separat eine Mitteilung auf dem Postweg.
Ihre Gemeindeverwaltung
Wichtiges zur Befüllung der Biotonne!!
Ungeeignete und unerlaubte Abfälle in der Restmülltonne!!
Wir bitten die Einwohnerschaft um Beachtung!
Leider werden Einweg-Heliumflaschen nicht fachgerecht entsorgt und nicht ganz entleerte Einwegflaschen landen in der Restmülltonne. Diese sind für die thermische Verwertung völlig ungeeignet und auch gefährlich.
Meistens sind in den „Rundum-Sorglos“-Ballonsets für Geburtstage oder Hochzeiten Einweg-Heliumflaschen enthalten. Wie bei allen Gasflaschen handelt es sich bei Heliumflaschen um Druckbehälter, die speziell für die Lagerung und den Transport von Gasen konzipiert wurden.
Das Heliumgas ist in den Einwegflaschen ein verdichtetes Gas, das bei Erhitzung explodieren kann. Diese Einwegflaschen bereiten bei der thermischen Behandlung erhebliche Probleme und beschädigen durch Explosionen die technischen Einrichtungen der Behandlungsanlage.
Um eine Heliumflasche zu entsorgen, können Einwegflaschen als Wertstoffabfall im Gelben Sack bzw. Gelbe Tonne entsorgt werden, während Mehrwegflaschen an den Händler zurückgegeben werden. Vor der Entsorgung muss die Flasche völlig drucklos geleert und Ventile abgeklebt werden. Weitere Hinweise hierzu sind im Internet zu finden.
NOCH NICHT GANZ LEERE BEHÄLTER dürfen NICHT über den GELBEN SACK/GELBE TONNE oder die RESTMÜLLTONNE entsorgt werden!
Ebenso zählen Spraydosen, die nicht völlig entleert sind, zu den gefährlichen Abfällen. Diese können in haushaltsüblichen Mengen beim PROBLEMSTOFFMOBIL abgegeben werden.
Ihre Gemeindeverwaltung
Formular Brennholzbestellung Saison 2023/2024
zum Bestellformular bitte klicken Sie hier
Sehr geehrte Brennholzkunden,
auch in der nächsten Saison kann beim örtlichen Förster wieder Brennholz bestellt werden.
Anbei das aktuelle Bestellformular. Dieses bitte ausfüllen und per Mail an mich (David.Borho(at)LRAKN.de) zurückschicken.
In den Vorjahren wurden die Formulare unter anderem bei den Gemeinden oder der Holzverkaufsstelle abgegeben.
Viele wünschen sich eine Bestellbestätigung, welche nur mit angemessenem Aufwand durchführbar ist,
wenn die Bestellungen einheitlich per Mail an mich geschickt werden. So wird auch vermieden, dass einzelne Bestellungen „unter gehen“.
Änderung zum Vorjahr: Es können 3 verschiedene Kategorien Polterholz Bestellt werden:
- Laubhölzer mit einem Brennwert von ca. 2100 Kilowattstunden/Raummeter
(Die Baumarten Buche, Eiche, Esche und Hainbuche)
- Laubhölzer mit einem Brennwert von ca. 1900 Kilowattstunden/Raummeter
(Die Baumarten Kirsche, Ahorn, Birke und Ulme)
- Weichlaubhölzer und Nadelholz
Bestellungen werden bis 31.12.2023 angenommen.
Holzerntearbeiten sind immer witterungsbedingt, weshalb kein Datum für eine Bereitstellung bekanntgegeben werden kann.
In der Regel sind bis Saisonende März/April alle Bestellungen abgearbeitet.
Die Zuteilung des Polterholzes nehme ich unter der Berücksichtigung der Kriterien
- Passende Poltergröße & Art
- Nähe zum Wohnsitz
- Eingangsdatum der Bestellung
vor.
Sie erhalten nach Zuteilung wie gewohnt eine Rechnung der Holzverkaufsstelle mit Kartenmaterial, auf dem ersichtlich ist, wo das Holz liegt.
Die Polter werden vor Ort mit Reviernummer (78), Aufnahmenummer, und Losnummer (eingekreiste Nummer) gekennzeichnet, welche auch auf der Rechnung sowie der Karte der Holzverkaufsstelle zu finden sind.
Vergabebekanntmachung nach § 30 UVgO
Die Gemeinde Öhningen (Klosterplatz 1, 78337 Öhningen) hat im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb Dienstleistungen der mechanisierten Holzernte im Gemeindewald Öhningen vergeben.
Der Auftrag beinhaltet den voll-, teilmechanisierten Holzeinschlag und die Bringung von 1150 Fm o. Derbholz im Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024. Der Zuschlag wurde am 25.08.2023 an die Firma Bagger- und Forstbetrieb Kevin Flügel erteilt.
Längere Wartezeit bei Führerscheinanträgen
Ernteprojekt "Gelbes Band" der Gemeinde Öhningen
Eine größere Anzahl von Streuobstbäumen wird aus verschiedensten Gründen nicht abgeerntet. Hierzu kann es aus Altersgründen, aus Zeitknappheit oder anderen Gründen kommen. Um zu vermeiden, dass hierdurch Jahr für Jahr große Mengen an Obst verrotten, unterstützt die Gemeinde Öhningen, analog wie auch die Gemeinde Moos, die Aktion „Gelbes Band“.
Bewirtschafter von Streuobstwiesen und Streuobstbäumen, denen die eigene Ernte der Früchte nicht möglich ist, können den jeweiligen Baum mit einem „Gelben Band“ markieren und erklärt damit den Ertrag des Baumes zu Allgemeingut. Damit erkennen andere Personen, welche Bäume sie ohne Rücksprache mit dem Eigentümer selbst ernten dürfen. Hierdurch wird vermieden, dass unnötig viel Obst ungenutzt verdirbt.
Die „Gelben Bänder“ aus Baumwolle (nur gültig mit dem „Gemeinde Öhningen“ –Aufdruck) können ab sofort im Rathaus Öhningen, Bauverwaltung, für die entsprechende Zahl von Obstbäumen abgeholt werden.
Ihre Gemeindeverwaltung